Grundsätzlich muss in der Plausibilitätsprüfung ausgeschlossen werden, dass zwischen den Stoffen eines Rezepturarzneimittels Inkompatibilitäten auftreten. Manche Unverträglichkeiten sind während der Herstellung mit bloßem Auge erkennbar, andere, die sogenannten larvierten Inkompatibilitäten mit bloßem Auge nicht so einfach erkannt werden können. Anhand von Beispielen werden die wichtigsten Inkompatibilitäten vorgestellt und gezeigt, wie man sie vermeiden kann.